Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026
3. Hilfsmittel bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
Bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) entscheidet die Lehrkraft darüber, welche der in Nr. 1 genannten Hilfsmittel verwendet werden dürfen.