Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2014

3. Einschätzung während der Probezeit sowie Probezeitbeurteilung

3.1 

Die Einschätzung während der Probezeit sowie die Probezeitbeurteilung (Art. 55 LlbG) sind nach dem Muster der Anlagen 3 und 4 zu erstellen. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich verbal.

3.2 

Eine Äußerung zum Vorliegen dauerhaft herausragender Leistungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 1 bzw. 4 BayBesG entfällt (siehe Nr. 7.3).