Text gilt ab: 01.02.2011
8.
Für die Beförderung von gewerblichen Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrern an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in die BesGr. A 12 gelten grundsätzlich die Beförderungsrichtlinien der beruflichen Schulen. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen.