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Text gilt ab: 01.02.2011

8. Übertragung des Amtes Fachoberlehrerin bzw. Fachoberlehrer der BesGr. A 12 an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Für die Beförderung von gewerblichen Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrern an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in die BesGr. A 12 gelten grundsätzlich die Beförderungsrichtlinien der beruflichen Schulen. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen.