Text gilt ab: 01.03.2011
9. Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten.