Text gilt ab: 20.04.2024

Anlagen  

Anhang
Anlage 1: Muster für die Unterschriftsprobe der Präsidenten der Landgerichte
Anlage 2: Muster für die Unterschriftsprobe der zeichnungsberechtigten Vertreter der Präsidenten der Landgerichte
Anlage 3: Register für die Erteilung der Apostille
Anlage 4: Muster des für die Erteilung der Apostille zu verwendenden Vordrucks
Anlage 5: Bestätigung nach Art. 7 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl II 1965 S. 876)