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Text gilt ab: 01.08.2009

3. Aufnahmevoraussetzungen

Schülerinnen und Schüler, die an der kombinierten Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege und an einer Fachhochschule in einem Bachelorstudiengang für Pflege teilnehmen wollen, müssen die schulischen Aufnahmevoraussetzungen gemäß der BFSO Pflege erfüllen sowie die (Fach)Hochschulzugangsberechtigung nach dem Bayerischen Hochschulgesetz bzw. der Qualifikationsverordnung besitzen.