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Text gilt ab: 01.08.2009

9. Beendigung der Teilnahme an der kombinierten Ausbildung Berufsfachschule und Bachelorstudiengang

9.1 

Die Teilnahme endet durch Beendigung des Besuchs der Berufsfachschule oder des dualen Bachelorstudiengangs.

9.2 

Die Beendigung der Teilnahme am Bachelorstudiengang hat keine Auswirkungen auf den Besuch der Berufsfachschule.