Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2010

5. Kampfmittelbeseitigungsdienst

5.1 Allgemeines

Die örtlichen Sicherheitsbehörden und die Polizei vor Ort verfügen in der Regel nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse und Einrichtungen, um konkrete Gefahren durch aufgefundene „alte“ Kampfmittel (vgl. Nr. 2.2) abwehren zu können. Hierfür wird ihnen der vom Staatsministerium des Innern vorgehaltene Kampfmittelbeseitigungsdienst als tatsächliche freiwillige Leistung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst und seine Ausstattung sind dabei auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Aufgefundene Kampfmittel werden identifiziert, ggf. vor Ort unschädlich gemacht, abtransportiert und vernichtet. Ergeben sich bei einer solchen Maßnahme konkrete Hinweise auf weitere Munitionsgegenstände in der nächsten Umgebung der Fundstelle, geht der Kampfmittelbeseitigungsdienst diesen nach, soweit dies zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlich ist.
Bei den „neuen“ Kampfmitteln (vgl. Nr. 2.2) wird das Bayerische Landeskriminalamt tätig (siehe Nr. 7).

5.2 Organisation

Die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden im Auftrag des Staatsministeriums des Innern von den Sprengkommandos München und Nürnberg ausgeführt.
Das Sprengkommando München (85764 Oberschleißheim, Ingolstädter Landstraße 1, Telefon 089 3116058) ist zuständig für
den Regierungsbezirk Oberbayern (ohne Landkreis Eichstätt),
den Regierungsbezirk Niederbayern und
den Regierungsbezirk Schwaben (ohne Landkreis Donau-Ries).
Das Sprengkommando Nürnberg (90531 Feucht, Äußere Weißenseestr. 9, Telefon 09128 2200) ist zuständig für
die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken,
den Landkreis Eichstätt (Regierungsbezirk Oberbayern) und
den Landkreis Donau-Ries (Regierungsbezirk Schwaben).