Inhalt
7. Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule in den Räumen der Hauptschule gehören der Wirtschaftsschule an.
Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 8 oder 9 der Hauptschule besuchen, können gezielt individuell gefördert werden, so dass sie auch in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 der Wirtschaftsschule in den Räumen der Hauptschule bzw. die dort eingerichtete Wirtschaftschulklasse übertreten können, wenn sie die entsprechenden Aufnahmebedingungen erfüllen.