Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2010

12. Inkrafttreten, Dauer

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2010 in Kraft.
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2010/11. Zum Ende des Schuljahres 2012/13 wird auf der Grundlage der Evaluation des Schulversuchs über seine Fortsetzung bzw. über die Überführung in die Regelform entschieden. Während dieser drei Jahre können Schülerinnen und Schüler jährlich in die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 oder 10 der Wirtschaftsschule in den Räumen der Hauptschule aufgenommen werden. Der Schulversuch wird für alle Schülerinnen und Schüler, die in eine dieser Klassen eingetreten sind, zu Ende geführt.
Erhard
Ministerialdirektor