Inhalt
11. Sonstige Regelungen
Die bestehende Beschränkung der Zahl der Eingangsklassen („Deckelungsregelung “) für staatliche Wirtschaftsschulen wird für die am Schulversuch beteiligten Wirtschaftsschulen aufgehoben.
Die kooperierenden Schulen erhalten im Schulversuch je drei Anrechnungsstunden.