Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2010

2. Begriffsbestimmungen

2.1 

Verhaltenskontrolle: Jede Maßnahme zur Überprüfung oder Auswertung des Verhaltens des einzelnen Beschäftigten durch Datenverarbeitungsprogramme.

2.2 

Leistungskontrolle: Jede Maßnahme zur Überprüfung oder Auswertung der Qualität oder Quantität der Leistung des einzelnen Beschäftigten durch Datenverarbeitungsprogramme.

2.3 

Statistik: Erfassung der Arbeitsmenge und der Verfahrensabläufe eines Arbeitsgebiets für einen bestimmten Zeitraum durch Datenverarbeitungsprogramme.