Inhalt

Text gilt ab: 05.05.2023

2.   Definition und Formen des internationalen Schüleraustauschs; Abgrenzung von verwandten Veranstaltungen

Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs sind gegenseitige länderübergreifende Besuche von Klassen, anderen Schülergruppen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern, bei denen die Teilnehmenden das Schulwesen und die Gesellschaft des Partnerlandes kennenlernen und während des Auslandsbesuchs in der Regel im familiären Umfeld der Austauschpartnerin bzw. des Austauschpartners leben.
Es werden zwei Formen des internationalen Schüleraustauschs unterschieden:

2.1   Klassenaustausch oder Austausch von Schülergruppen

Dieser Austausch findet in der Regel auf Grund eines Partnerschaftsverhältnisses zwischen einer bayerischen und einer ausländischen Schule oder im Rahmen von Städte- oder Regionalpartnerschaften statt. Schulpartnerschaften müssen nicht formell festgelegt, sollten jedoch auf Kontinuität und Gegenseitigkeit angelegt sein. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit wird der Besuch einer bayerischen Klasse oder Schülergruppe durch den Gegenbesuch einer ausländischen Klasse oder Schülergruppe erwidert. Dieser Austausch ist eine Schulveranstaltung; Organisation und Betreuung obliegen der Schule.

2.2   Einzelaustausch (individueller Schulbesuch im Ausland)

Einzelne Schülerinnen und Schüler besuchen für mehrere Wochen oder Monate regelmäßig eine Schule im Gastland; dabei sind sie in der Regel in Familien untergebracht. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit wird nach Möglichkeit eine ausländische Schülerin oder ein ausländischer Schüler in die Gastfamilie in Bayern aufgenommen. Der Einzelaustausch ist keine Schulveranstaltung.

2.3   Abgrenzung von verwandten Veranstaltungen

Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs sind zu unterscheiden von Schülerfahrten ins Ausland, die von dieser Bekanntmachung nicht betroffen sind. Für letztere gelten die allgemeinen Durchführungshinweise zu Schülerfahrten.
Wenn bei einem Klassenaustausch oder Austausch von Schülergruppen nicht alle in dieser Bekanntmachung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, handelt es sich um ein privates Vorhaben außerhalb schulischer Verantwortung.

2.4   Praktikum

In den Austausch können neben dem Besuch der ausländischen Schule auch Betriebe einbezogen werden.