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DFFV
Text gilt ab: 01.01.2010
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2030.8-F

Sachschadenersatz Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung
(DFFV)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 14. Dezember 2009, Az. 24/46 - H 4220/1 - 003 - 50 634/09

(FMBl. 2010 S. 2)

(StAnz. 2010 Nr. 4)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über Sachschadenersatz Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) vom 14. Dezember 2009 (FMBl. 2010 S. 2, StAnz. 2010 Nr. 4)

1. Europaweite Ausschreibung, Neuabschluss der Verträge

Der bisher bestehende Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung – DFFV (vgl. Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen vom 19. Mai 2009, FMBl S. 163) sowie die damit verbundene Sonderbedingung Nr. 1 (sog. Rabattverlustversicherung) enden nach einer europaweiten Ausschreibung zum Ablauf des Jahres 2009. Den Zuschlag für einen neuen DFFV-Vertrag sowie einen Rahmenvertrag über eine Rabattverlustversicherung, die beide zum 1. Januar 2010 in Kraft treten, hat die Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Detmold, erhalten.

2. Versicherungsschutz aus der DFFV

Auch der neue Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) gewährt den Bediensteten unter den dort genannten Voraussetzungen Versicherungsschutz für Sachschäden an nicht im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Fahrzeugen, welche von den Bediensteten aus triftigen Gründen zur Durchführung einer Dienstfahrt benutzt werden.
Ein Merkblatt zum Inhalt des neuen Vertrages wird anliegend (Anlage 1) bekanntgemacht.

3. Dokumente im Bayerischen Behördennetz, Schadenanzeige

Das genannte Merkblatt kann auch im Bayerischen Behördennetz (Adresse: http://www.bybn.de) unter „Personalwesen/Versicherungen im Kraftfahrzeugbereich“ abgerufen werden.
Jeder Schadenfall ist der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH vom Bediensteten unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eintritt des Schadens anzuzeigen. Das Schadenmeldeformular ist im Bayerischen Behördennetz unter der oben genannten Adresse zum Ausdruck bereitgestellt.

4. Rabattverlustversicherung (RVV)

Der Versicherungsschutz nach Nr. 2 umfasst nicht den infolge einer Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintretenden Vermögensschaden. Der Freistaat Bayern gewährt für einen entsprechenden Vermögensnachteil des Bediensteten keinen finanziellen Ausgleich.
Die Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, bietet ergänzend zur DFFV eine Rabattverlustversicherung (RVV) nach Maßgabe der anliegenden Rahmenvereinbarung über eine Rabattverlustversicherung (Anlage 2) an, die hiermit ebenfalls bekanntgemacht wird.
Die RVV ist nach eigener Entscheidung der Beschäftigten privat abschließbar. Versichert ist der Vermögensschaden, der entsteht, wenn wegen eines während einer Dienstfahrt verursachten Haftpflichtschadens der Beitragssatz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angehoben wird (Rabattverlust).
Dokumente zur Rabattverlustversicherung können im Bayerischen Behördennetz (Adresse: http://www.bybn.de) unter „Personalwesen/Versicherungen im Kraftfahrzeugbereich“ abgerufen werden.
Mit der Bekanntmachung des Rahmenvertrages über eine Rabattverlustversicherung wird keine Empfehlung ausgesprochen, das Angebot der Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, an Stelle möglicherweise bestehender vergleichbarer Angebote anderer Versicherungsunternehmen anzunehmen.

5. Schlussbestimmungen

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2009 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Sachschadenersatz Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) vom 19. Mai 2009 (FMBl S. 163) außer Kraft.

Weigert
Ministerialdirektor