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DFFV
Text gilt ab: 01.01.2010

3. Dokumente im Bayerischen Behördennetz, Schadenanzeige

Das genannte Merkblatt kann auch im Bayerischen Behördennetz (Adresse: http://www.bybn.de) unter „Personalwesen/Versicherungen im Kraftfahrzeugbereich“ abgerufen werden.
Jeder Schadenfall ist der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH vom Bediensteten unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eintritt des Schadens anzuzeigen. Das Schadenmeldeformular ist im Bayerischen Behördennetz unter der oben genannten Adresse zum Ausdruck bereitgestellt.