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DFFV
Text gilt ab: 01.01.2010

1. Europaweite Ausschreibung, Neuabschluss der Verträge

Der bisher bestehende Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung – DFFV (vgl. Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen vom 19. Mai 2009, FMBl S. 163) sowie die damit verbundene Sonderbedingung Nr. 1 (sog. Rabattverlustversicherung) enden nach einer europaweiten Ausschreibung zum Ablauf des Jahres 2009. Den Zuschlag für einen neuen DFFV-Vertrag sowie einen Rahmenvertrag über eine Rabattverlustversicherung, die beide zum 1. Januar 2010 in Kraft treten, hat die Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Detmold, erhalten.