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Text gilt ab: 01.01.2020
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2235.1.1.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. Januar 2010, Az. VI.9-5 S 5422-6.1406

(KWMBl. S. 25)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über denVollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien vom 15. Januar 2010 (KWMBl. S. 25), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 438) geändert worden ist

Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Abendgymnasien sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
1.
Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1 )“ „Vorkurs (Vk )“ einzufügen.
2.
Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
3.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.