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2235.1.4.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Dezember 2009, Az. VI.9-5 S 5422-6.132 300

(KWMBl. S. 400)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs vom 7. Dezember 2009 (KWMBl. S. 400), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. April 2023 (BayMBl. Nr. 238) geändert worden ist

Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Kollegs sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.  

Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1)“ „Vorkurs (Vk)“ einzufügen. Bei geteiltem Vorkurs ist für jedes Halbjahr das Muster für das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahreszeugnis“ „Zeugnis des 1. Halbjahres“ bzw. „Zeugnis des 2. Halbjahres“ sowie statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1)“ „Geteilter Vorkurs: 1. Halbjahr“ bzw. „Geteilter Vorkurs: 2. Halbjahr“ einzufügen.

2.  

Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

3.  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Erhard
Ministerialdirektor