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Text gilt ab: 01.08.2023

2.  

Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.