Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2009

6. Rahmenbestimmungen

Die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen, die zugewiesenen Stellen und Haushaltsmittel, die Personalbedarfsberechnungen sowie sonstige organisatorische Vorgaben oder Einzelweisungen des Staatsministeriums sind zu beachten. Soweit eine Übertragung der Befugnisse auf nachgeordnete Dienststellen möglich ist, darf diese nur erfolgen, wenn die nachgeordneten Dienststellen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der zu übertragenden Aufgaben nach Personal- und Stellenausstattung in der Lage sind. Mit der Übertragung dürfen keine Ansprüche auf Höhergruppierungen ausgelöst werden, für die keine entsprechenden Stellen zur Verfügung stehen.