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VollzBekLABV
Text gilt ab: 01.10.2009

6. Zusammenarbeit der Behörden

Für die Zusammenarbeit der Landesanwaltschaft Bayern mit Behörden und Amtspersonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erstellt die Landesanwaltschaft im Rahmen des § 3 Abs. 1 AGO Leitlinien, die sie in ihrem Auftritt im Bayerischen Behördennetz (http://www.vgh.bybn.de/LAB/index.html) veröffentlicht.