Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2018

7.  Haftung für Lernmittel

7.1  Haftung für Beschädigung und Verlust

1Die Schülerinnen und Schüler sind anzuhalten, die gedruckten Lernmittel pfleglich zu behandeln. 2Für Beschädigungen, die über die bei ordnungsgemäßem Gebrauch üblichen Veränderungen und Verschlechterungen hinausgehen, sowie für den Verlust von Lernmitteln kann von über sieben Jahre alten Schülerinnen und Schülern, sofern sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit für die ihnen ausgehändigten Schulbücher notwendige Einsicht haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Schadenersatz verlangt werden. 3Die Haftung der Erziehungsberechtigten für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

7.2  Haftung bei Verweigerung der Rückgabe des Lernmittels

Werden Lernmittel oder Lizenzschlüssel, die von der Schülerin bzw. vom Schüler zurückzugeben sind, trotz wiederholter Mahnung nicht zurückgegeben, ist die Herausgabe nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen durchzusetzen.