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LektO
Text gilt ab: 01.08.2012

5.   Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussvorschriften

Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. April 2007 in Kraft. Lektoren, deren Arbeitsverhältnis am 31. Oktober 2006 bestanden hat, sind für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen; dies gilt auch dann, wenn das ununterbrochen fortbestehende Arbeitsverhältnis nach dem 31. Oktober 2006 verlängert wird, sofern die übrigen Vertragsbedingungen nicht geändert werden. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten die Vorschriften der Lektorenordnung vom 10. Oktober 2002 (KWMBl I S. 372) mit der Maßgabe fort, dass die in Nrn. 3 und 6 genannten Vorschriften des BAT sowie der Tarifverträge über eine Zuwendung für Angestellte, über ein Urlaubsgeld für Angestellte und über Zulagen an Angestellte mit Wirkung vom 1. November 2006 durch die entsprechenden Vorschriften des TV-L bzw. des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Ländern in den TV-L ersetzt werden, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt ist.
Im Übrigen tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Beschäftigung von Lektoren vom 10. Oktober 2002 (KWMBl I S. 372), geändert am 26. August 2005 (KWMBl I S. 365), außer Kraft.