LektO
Text gilt ab: 01.08.2012

4.   Umfang der Lehrverpflichtung; Erfüllung der sonstigen Aufgaben

Der Umfang der Lehrverpflichtung der Lektoren beträgt bei fast ausschließlicher Lehrtätigkeit 18, bei überwiegender Lehrtätigkeit mindestens 13 Lehrveranstaltungsstunden. Neben ihrer Lehrtätigkeit wirken die Lektoren innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an den übrigen Aufgaben der Hochschuleinrichtung, der sie zugeordnet sind, mit; dies gilt auch während der vorlesungsfreien Zeit. Lektoren können nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen insbesondere der Hochschulprüferverordnung auch zur Mitwirkung an Prüfungen herangezogen werden.