Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 95 LPO I
Geistigbehindertenpädagogik
(Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Geistigbehindertenpädagogik
(Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
1. Heil- und sonderpädagogische Grundlagen
Historisches Grundlagenwissen der Sonder- und Heilpädagogik einschließlich der Bezugswissenschaften; allgemeine sonderpädagogische Begriffe; ethische Fragestellungen, Anthropologie; Wissenschaftstheorie, wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden; Formen von Behinderung und Aufgabenfelder für die sonderpädagogische Praxis; medizinische Aspekte der Sonder- und Heilpädagogik, Kinder- und Jugendpsychiatrie.
2. Pädagogik bei geistiger Behinderung
- a)
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Pädagogische GrundlagenVerständnis und Sichtweisen von geistiger Behinderung, Beeinträchtigungsformen und pädagogische Herausforderungen, Leitideen einer Pädagogik bei geistiger Behinderung (Normalisierung, Integration, Selbstbestimmung und Lebensqualität), Bildungs- und Erziehungsziele im Kontext von geistiger Behinderung.
- b)
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Entwicklung, Erziehung und Bildung über die LebensspanneFrüherziehung, Frühförderung; Kindheit und Jugendalter; Freizeit und Erwachsenenbildung; Arbeit und Beruf; Alter.
- c)
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Kommunikation, Interaktion und Partizipation als Grundlagen pädagogischen HandelnsSoziologisches und sozialpädagogisches Grundlagenwissen; familiäre Situation, soziale Benachteiligung; Kommunikationstheorien, Kommunikationsformen; Identität als pädagogische Herausforderung.
- d)
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Organisationsformen, Institutionen und ArbeitsfelderMobile sonderpädagogische Hilfe (msH), Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD); Schulvorbereitende Einrichtung (SVE), Schule; außerschulische Hilfen im Kinder- und Jugendbereich; ambulante und stationäre Angebote im Erwachsenenbereich; Organisations- und Schulentwicklung (interdisziplinäre Kooperation, QM).
- e)
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Persönlichkeit und Aufgaben der Erzieher und LehrpersonenRolle und Identität, Selbstkonzept, Gesundheit/Burnout, Lehrertraining.
3. Didaktik bei geistiger Behinderung
Didaktische Grundlagen; didaktische Modelle, allgemeine und spezifische Unterrichtskonzepte und Förderplanung; Didaktik und Unterricht unter besonderen Bedingungen (z.B. Autismus, schwere und schwerste Behinderung, Verhaltensauffälligkeiten); Kooperativer und integrativer Unterricht; Fächer- und lernbereichsbezogene Aspekte, Werkstufenarbeit und Vorbereitung auf nachschulische Lebenswelten; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht und praxisbegleitende Seminare.
4. Psychologie bei geistiger Behinderung
Grundlagen der Sonder- und Heilpädagogischen Psychologie (Entwicklungs-, Lern-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie); Sonder- und Heilpädagogische Psychologie bei spezifischen Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen; Sonder- und heilpädagogische Förderdiagnostik; therapeutische Grundlagen und ausgewählte Interventionsformen; Beratung: Elternarbeit/Teamarbeit/Gesprächsführung/Supervision, Formen und Ansätze von Beratung, praktische Übungen zur Beratung.
5. Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen
Kenntnisse aus mindestens zwei anderen Fachrichtungen (Pädagogik und/oder Didaktik).