Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 94 LPO I
Gehörlosenpädagogik
(Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)
Gehörlosenpädagogik
(Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)
1.
Gehörlosenpädagogik (interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in mobiler sonderpädagogischer Hilfe und im mobilen sonderpädagogischen Dienst, Integration/Inklusion).
2.
Didaktik des Unterrichts mit Schülern in der Hörsehgerichteten Sprachlerngruppe mit manuellen Hilfen (SpLG III) und Bilingualen Sprachlerngruppe (SpLG IV), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts, spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden, bilingualer Unterricht, Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.
3.
Pädagogische Audiologie, insbesondere Hörentwicklung, audiologische Untersuchungsverfahren, technische Hörhilfen.
4.
Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie, fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.
5.
Sicherheit im Gebrauch manueller Kommunikationsmittel.