Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 70 LPO I
Italienisch (vertieft studiert)

1. Landeskunde und Kulturwissenschaft

Überblick über neuere Fragestellungen, Theorien, Terminologien und Methoden der Kulturwissenschaft und deren Bedeutung für die interkulturelle Kompetenz; Kenntnisse der Grundzüge der Geschichte und Kulturgeschichte Italiens und Verständnis der Bedeutung zentraler historischer Ereignisse und Prozesse; Kenntnis der wesentlichen geographisch-kulturräumlichen, sozialen, demographischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Italiens, der politischen Gliederungen und regionalen Besonderheiten; Kenntnis der politischen Strukturen und der maßgeblichen Organe und Prozesse; Kenntnis der wesentlichen kulturellen und politischen Symbole und Stereotypen Italiens sowie stilprägender Tendenzen in Film, Theater, Musik, Kunst, etc.; Vertrautheit mit italienischer Alltagskultur.

2. Literaturwissenschaft

Fähigkeit, literarische Texte unter Berücksichtigung von poetologischen, gattungstheoretischen, rhetorischen und (inter-)medialen Gesichtspunkten als Kunstwerke zu analysieren und literatur-, kultur- und sozialgeschichtlich zu situieren; Kenntnis literarisch-kultureller Produktions- und Rezeptionsprozesse sowie der Bedeutung historischer und kultureller Differenzen, des eigenkulturellen Vorverständnisses und fremdkultureller Eigenart; Kenntnis über die Entwicklung der italienischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart; genauere Kenntnisse über die Entwicklung von Epochenprofilen und Gattungspoetiken, Fähigkeit zur Analyse und historischen Platzierung von Einzeltexten oder Textgruppen, zur historischen Situierung von Autoren und ihres Oeuvres oder zur Beschreibung spezifischer kultureller Kontexte von Literatur; Regelung der Textkenntnisse für die literaturwissenschaftliche Klausur durch einen Kanon, der den Studierenden verbindliche, in regelmäßigen Abständen modifizierte Textlisten vom Mittelalter bis zur Gegenwart zur Verfügung stellt.

3. Sprachwissenschaft (größerer Vertiefungsgrad als beim Unterrichtsfach)

Grundlegende Kenntnisse im Bereich der Strukturen, Varietäten, Geschichte der italienischen Sprache und im Bereich der allgemeinen Sprach-, Kommunikations- und Texttheorie; Überblick über Gegenstände, Methoden und Theorien der deskriptiven, historischen und angewandten Linguistik; genauere Kenntnisse in ausgewählten Bereichen, wie z.B. Geschichte der italienischen Sprache, Phonetik und Phonologie der italienischen Standardsprache, Morphologie und Wortbildung der italienischen Standardsprache, Syntax, Semantik und Lexikologie/Lexikografie, Pragmatik, Textlinguistik, Angewandte Linguistik, Varietätenlinguistik.

4. Fachdidaktik

Fähigkeit zur theoriegeleiteten fachdidaktischen Reflexion, fachbezogene und schulformadäquate Vermittlungskompetenz, fachbezogene Diagnose- und Beurteilungskompetenz sowie die Fähigkeit, Schule weiter zu entwickeln; Sprachlerntheorien und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs; Didaktik und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts sowie Sprachbewusstheit und Mehrsprachigkeit; Leistungsmessung und Umgang mit Fehlern; interkulturelles Lernen; Literatur- und Lesedidaktik; Medienkompetenz.