Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2019

3. Schlussbestimmungen

3.1 

Den Trägern von kommunalen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

3.2 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. November 2007 (KWMBl 2008 S. 5) aufgehoben.