PrüfBek
Text gilt ab: 01.10.2008
1.
Die Prüfung der Sparkassen ist wesentlicher Bestandteil der Sparkassenaufsicht. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern (Art. 22 Abs. 2 SpkG) nimmt insoweit Aufgaben der Sparkassenaufsichtsbehörden wahr.