Inhalt

Text gilt ab: 22.12.2008

1.   Einleitung

Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Gerichtsvollzieherprüfungsbeamten kommt wesentliche Bedeutung zu. Als Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte sind für eine rechtzeitige und vollständige Information, Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten der Gerichtsvollzieher verantwortlich, ohne diese von ihren originären Führungsaufgaben zu befreien. In der Funktion als Kostenprüfungsbeamte sind sie Vorgesetzte des Gerichtsvollziehers.