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PVO
Text gilt ab: 01.01.2009

5. Speiseplan

Der Leiter der Wirtschaftsverwaltung stellt jede Woche im Voraus im Benehmen mit dem Leiter des Küchenbetriebs einen Speiseplan auf. Der Speiseplan und erhebliche Abweichungen vom Speiseplan sind vom Anstaltsleiter zu genehmigen. Der Speiseplan ist den Verpflegungsteilnehmern in geeigneter Weise bekannt zu geben.