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Text gilt ab: 01.01.2009

6.   Bestellung von dinglichen Rechten an Grundstücken

(zu VV Nrn. 8.3 und 8.5)
Die Bestellung von Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger von Versorgungs-/Entsorgungseinrichtungen kommt nur an solchen Grundstücken des Besonderen Grundvermögens Straßen in Betracht, die als Ersatzland vorgesehen sind. Zur Bestellung sind die unter Nr. 2.1 genannten Dienststellen ermächtigt. Die Zustimmungserfordernisse unter Nr. 4.5 gelten entsprechend; sie richten sich nach der Höhe der durch die Belastung des Grundstücks eintretenden Minderung seines Verkehrswerts.