Text gilt ab: 01.03.2009
Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FMS-Richtlinie)
AllMBl. 2009 S. 59
215-I
Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems
im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
(FMS-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 6. Februar 2009 Az.: ID2-0265.117-20
Inhaltsverzeichnis
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Einleitung
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FMS-Nachrichten von der Integrierten Leitstelle zum Fahrzeug
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FMS-Nachrichten vom Fahrzeug zur Integrierten Leitstelle
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Verfahrensanweisungen
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Fahrzeuganmeldung bei Dienstbeginn
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Übernahme eines Einsatzes
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Am Einsatzort angekommen
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Lagemeldung durch ein Einsatzmittel / Verbindungsaufnahme zur ILS
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Nachforderung von Einsatzkräften / Einsatzmitteln
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Einsatzmittel ist belegt mit Patient / Patientin zum Zielort
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Einsatzmittel ist am Zielort angekommen
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Einsatzmittel ist nach einem Einsatz am Transportziel oder der Einsatzstelle wieder frei
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Mitteilungspflicht von Patientennamen für Einsatzmittel des Rettungsdienstes
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Einsatzmittel außer Dienst stellen / Dienstende
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Verlassen des eigenen Funkverkehrskreises
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Anmelden im fremden Funkverkehrskreis oder Rückkunft im eigenen Funkverkehrskreis
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Statusmeldungen bei Sammeltransporten
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Sammeltransport von einer Einsatzstelle zu einem gemeinsamen Zielort
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Sammeltransport von einer Einsatzstelle zu unterschiedlichen Zielorten
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Sammeltransport von unterschiedlichen Einsatzstellen zu unterschiedlichen Zielorten
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Sammeltransport von unterschiedlichen Einsatzstellen zu einem Zielort
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Fahrt zur Gebietsabsicherung / Wachbesetzung
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(Dringender) Sprechwunsch mit hoher Priorität
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Notruf
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Besonderheiten bei Notarzteinsatzfahrzeugen
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Einsatzabbruch
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Verwendung des FMS-Folgetelegramms
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Inkrafttreten
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Anlage 1: FMS-Folgetelegramm Notfallrettung / Krankentransport
Anlage 2: Schlagworte Rettungsdienst – Abkürzung für FMS