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TRENOG
Text gilt ab: 30.01.2009
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7531-U

Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer
(TRENOG)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
vom 17. Dezember 2008, Az. 52e-U4502-2008/28-1a

(AllMBl. 2009 S. 7)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) vom 17. Dezember 2008 (AllMBl. 2009 S. 7)

Die mit Bekanntmachung vom 1. Februar 2002 (AllMBl S. 121) eingeführten Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) werden geändert und in der Anlage neu bekannt gemacht.
Lazik
Ministerialdirektor
Anlage
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) 1)
Inhaltsübersicht
1.
Anwendungsbereich
2
2.
Gemeingebrauch
2
3.
Anforderungen an die zu entwässernden Flächen
2
4.
Anforderungen an das schadlose Einleiten in oberirdische Gewässer
2
5.
Planung, Bau und Betrieb von Anlagen
4
6.
Regelwerke und Bezugsquellen
5
7.
Inkrafttreten
5

1) [Amtl. Anm.:] Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl L 109 S. 8), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (ABl L 100 S. 30), sind beachtet worden.