Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018

7. 

Die Gesamtvergütung je Prüfling darf folgende Beträge nicht überschreiten:

7.1 

bei Prüfungen, die die Hochschulreife vermitteln: 101,75 €,

7.2 

bei Prüfungen, die die Fachhochschulreife vermitteln: 84,70 €,

7.3 

bei Prüfungen, die den Abschluss einer Fachschule oder
Fachakademie vermitteln: 84,70 €,

7.4 

bei Prüfungen, die den mittleren Schulabschluss vermitteln: 51,15 €
bei Vermittlung des Wirtschaftsschulabschlusses jedoch 64,90 €

7.5 

bei Zwischen-, Ergänzungs- und Erweiterungsprüfungen, die sich auf die vorgenannten Prüfungen beziehen, jeweils zwei Drittel der vorgenannten Beträge.