Text gilt ab: 01.09.2024

7.  

Die Gesamtvergütung je Prüfling darf folgende Beträge nicht überschreiten:

7.1  

bei Prüfungen, die die Hochschulreife vermitteln: 111,95 €,

7.2  

bei Prüfungen, die die Fachhochschulreife vermitteln: 93,15 €,

7.3  

bei Prüfungen, die den Abschluss einer Fachschule oder
Fachakademie vermitteln: 93,15 €,

7.4  

bei Prüfungen, die den mittleren Schulabschluss vermitteln: 56,25 €
bei Vermittlung des Wirtschaftsschulabschlusses jedoch 71,40 €

7.5  

bei Zwischen-, Ergänzungs- und Erweiterungsprüfungen, die sich auf die vorgenannten Prüfungen beziehen, jeweils zwei Drittel der vorgenannten Beträge.