Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018

3.

Die Prüfungsvergütungen betragen

3.1

für die Erstellung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe im Umfang einer Schulaufgabe 8,50 €,
im Umfang von drei oder mehr Zeitstunden 11,30 €,
für die Erstellung einer Aufgabe für eine praktische Prüfung von mindestens zwei Zeitstunden Dauer 8,50 €,

3.2

für die Korrektur und Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten je Berichterstatter bei einer Prüfungsdauer
bis zu einer Zeitstunde
2,00 €,
zwei Zeitstunden
2,55 €,
drei Zeitstunden
3,15 €,
vier Zeitstunden
3,70 €,
fünf Zeitstunden
4,25 €,

3.3

für die Mitwirkung bei der mündlichen und der sportpraktischen Prüfung je Zeitstunde Prüfertätigkeit als Erstprüfer 11,30 €,
als Beisitzer (Führer der Niederschrift) bzw. als Zweitprüfer 8,50 €,

3.4

für die Mitwirkung bei der mündlichen Leistungsfeststellung gemäß Nr. 1.8 je Zeitstunde Prüfertätigkeit 11,30 €,

3.5

für die Prüfungsaufsicht bei schriftlichen und praktischen Arbeiten, Aufgabeneröffnung und Auswahl je Zeitstunde 2,00 €,1)

3.6

für die Bewertung einer praktischen Prüfungsarbeit in den Fächern Haushalt und Ernährung, Musik, Kunsterziehung und Werken bei Realschulen je Prüfer 2,00 €,

3.7

für die Bewertung einer praktischen Prüfungsarbeit in den Fächern Sport, Musik, Kunsterziehung, Informatik und Werken/Textiles Gestalten bei Mittelschulen je Prüfer 2,00 €.

3.8

im Rahmen der Projektprüfung gemäß § 58 bzw. § 64 MSO
für die Erstellung einer Aufgabe für die praktische Prüfung pro Prüfungsarbeit 8,50 €,
für die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit je Berichterstatter pro Korrektur 2,00 €,
für die Bewertung der praktischen Prüfungsarbeit je Prüfer 2,00 € und
für die Mitwirkung bei der mündlichen Prüfung je Zeitstunde Prüfertätigkeit 11,30 €.

1 [Amtl. Anm.:] Bei der Prüfung anderer Bewerber wird diese Vergütung nur gewährt, wenn die vorstehend genannten Tätigkeiten ausschließlich die anderen Bewerber betreffen