Text gilt ab: 01.01.2018

1. 

Diese Bekanntmachung gilt für die

1.1 

Abschlussprüfungen für andere Bewerber nach den Bestimmungen der jeweiligen Schulordnungen,

1.2 

Ergänzungsprüfungen von anderen Bewerbern gemäß § 85 RSO,

1.3 

Ergänzungsprüfungen externer Bewerber aus der lateinischen bzw. griechischen Sprache gemäß § 96 GSO sowie für die Feststellungsprüfung externer Bewerber über Kenntnisse oder gesicherte Kenntnisse in einer Fremdsprache gemäß § 97 GSO,

1.4 

Besondere Prüfung gemäß § 98 GSO,

1.5 

Ergänzungsprüfungen von anderen Bewerbern gemäß § 81 WSO,

1.6 

Ergänzungsprüfung für andere Bewerber gemäß § 73 FOBOSO,

1.7 

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife gemäß der Prüfungsordnung vom 25. Mai 2001 (GVBl S. 278, ber. S. 456) in der jeweils gültigen Fassung und

1.8 

besondere Leistungsfeststellung für andere Bewerber gemäß § 63 MSO und § 60 VOS-F, ausgenommen Schülerinnen und Schüler im M-Zug, die nach § 63 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative MSO als andere Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung der von ihnen besuchten Schule teilnehmen, und

1.9 

Feststellungsprüfung am Studienkolleg für Externe gemäß § 36 Ordnung für das Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München und § 36 Ordnung für das Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern in Coburg.