Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2010

5. Inhalt und Organisation des Unterrichts

5.1 

Für den Schulversuch gilt zusätzlich zu den Stundentafeln der BFSO Pflege die Stundentafel nach Anlage 2.
Die darüber hinaus zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen naturwissenschaftlich-technischen und gesellschaftswissenschaftlichen Inhalte sowie Teile der zusätzlichen Inhalte im Fach Deutsch werden integrativ im regulären Unterricht der Berufsfachschule vermittelt.

5.2 

Dem Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind die mit KMS vom 23. August 2005 Az.: VII.1-5 S 9410.22-3-7.66 098 erlassenen Lehrpläne zugrunde zu legen.

5.3 

Der Zusatzunterricht wird von der nach Anlage 1 federführenden Schule durchgeführt.

5.4 

Den Zusatzunterricht dürfen nur Lehrkräfte mit einer einschlägigen Fakultas für das Lehramt an beruflichen Schulen oder an Gymnasien erteilen.