Inhalt
13. Inkrafttreten; Dauer
13.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft.
13.2
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2005/2006 und endet spätestens mit dem Schuljahr 2013/14. Der Eintritt in den Schulversuch ist letztmalig zum Schuljahr 2011/12 möglich.
Erhard
Ministerialdirektor
KWMBl I 2005 S. 383