Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2010

13. Inkrafttreten; Dauer

13.1 

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft.

13.2 

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2005/2006 und endet spätestens mit dem Schuljahr 2013/14. Der Eintritt in den Schulversuch ist letztmalig zum Schuljahr 2011/12 möglich.
Erhard
Ministerialdirektor
KWMBl I 2005 S. 383