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Text gilt ab: 01.10.2010

12. Beirat

Beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ein Beirat eingerichtet, der bei der Durchführung des Schulversuchs beratend mitwirkt.
Dem Beirat gehören an:
die Leiter der federführenden Versuchsschulen,
ein Schulaufsichtsbeamter der zuständigen Regierungen,
ein Vertreter des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung,
die zuständigen Referatsleiter des Staatsministeriums,
drei Schüler des Schulversuchs und
ggf. weitere vom Staatsministerium berufene Sachverständige.