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Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025
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Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Juni 2008, Az. VI.9-5 S 5610-6.64 089

(KWMBl. S. 209)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums vom 30. Juni 2008 (KWMBl. S. 209), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 353) geändert worden ist

Die Schülerinnen und Schüler belegen in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/1 des Gymnasiums ein Wissenschaftspropädeutisches Seminar und ein Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung. Beide Seminare fördern das wissenschaftsorientierte Arbeiten, die Studien- und Berufsorientierung sowie die methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt nach § 51 Gymnasialschulordnung – GSO hierzu Folgendes fest:
Das Seminarangebot des Gymnasiums orientiert sich an den Zielen des Gymnasiums, am Schulprofil, an den personellen Kapazitäten der Schule und an der Verfügbarkeit externer Partner. Ein Anspruch auf Einrichtung von Seminaren in bestimmten Fächern oder auf Teilnahme an bestimmten Seminaren besteht nicht.
Die Seminare finden grundsätzlich in der Schule statt. Die Ziele, die in den Seminaren erreicht werden sollen, sind Gegenstand der kontinuierlichen Unterrichtsarbeit in den dafür in der Anlage 4 der GSO vorgesehenen Stunden.

1. Wissenschaftspropädeutisches Seminar

1.1 Ziel

Das Wissenschaftspropädeutische Seminar bereitet die Schülerinnen und Schüler auf ein Hochschulstudium vor. Innerhalb eines Rahmenthemas werden grundlegende sowie fachspezifische Methoden erlernt und die Themen für die Seminararbeiten der Schülerinnen und Schüler entwickelt. Ziel des Seminars ist die Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsweisen durch die exemplarische Vertiefung gymnasialer Fach- und Methodenkompetenzen, die Erstellung einer Seminararbeit (Umfang ca. 10 bis 15 Textseiten) und die Präsentation der Ergebnisse.

1.2 Konzept und Information

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Wahl über das Konzept des jeweiligen Seminars. Hierzu gehören insbesondere die Angabe des Leitfachs, des Rahmenthemas, ggf. eines externen Partners, von Beispielen für Themen der Seminararbeiten, des Arbeitsplans, von ggf. vorgesehenen Fahrten, der vorgesehenen Arten der Leistungserhebungen, der vorgesehenen Kriterien der Leistungsbewertung und der Erwartungen an die Seminararbeiten und ihre Präsentation.
Im Fach Ethik kann ein Seminar nur von Lehrkräften angeboten werden, die die Fakultas im Fach Ethik (Erstes Staatsexamen) oder eine vergleichbare fachwissenschaftliche Qualifikation (z.B. Magister in Philosophie, Staatsexamen in Philosophie) besitzen.
Wenn im Einzelfall eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abgeschlossen werden soll, ist dafür ein Muster beim Staatsministerium anzufordern; dieses Muster ist dann zu verwenden.

1.3 Wahl

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Wahl des Seminars grundsätzlich frei. Die Wahl eines Seminars setzt nicht voraus, dass die Schülerin oder der Schüler den grundständigen Unterricht in dem Leitfach des Seminars besucht hat. Für die Fremdsprachen und die Fächer Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre und Ethik gelten jedoch folgende Besonderheiten:

1.3.1 

Ein Seminar mit einer alten oder einer modernen Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.

1.3.2 

Ein Seminar mit dem Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre hat durch sein inhaltliches Vorhaben und durch die Lehrkraft eine eindeutige konfessionelle Ausrichtung. Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 11 und 12 den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses besuchen, mit der Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler, die an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.

1.3.3 

Ein Seminar im Fach Ethik kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die in den Jahrgangsstufen 11 und 12 am Unterricht im Fach Ethik teilnehmen.

2. Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung

2.1 Ziel

Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über Studiengänge und Berufsfelder und erhalten Einblick in die Arbeits- und Berufswelt. Ziele und Inhalte des Seminars sind zum einen die Orientierung über Studiengänge und Berufsfelder sowie eigene Stärken und Schwächen (Berufswahlkompetenz) und zum anderen die schulische Projektarbeit mit Bezug zur wissenschaftlichen und/oder beruflichen Praxis (Berufsweltkompetenz). Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einer persönlichen Entscheidung für ihren Ausbildungsweg nach dem Abitur zu führen. Jede Schülerin und jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des Seminars erbrachten individuellen Beiträge (Portfolio).

2.2 Module

Das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung setzt sich aus den Modulen „Allgemeine Studien- und Berufsorientierung“ (im Umfang von etwa einem Halbjahr) und „Anwendungsbezogene Projektarbeit“ (im Umfang von etwa zwei Halbjahren) zusammen. Die beiden Module können in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/1 nach pädagogischem Ermessen verteilt werden.

2.3 Konzept und Information

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Wahl über das Konzept des jeweiligen Seminars. Hierzu gehören insbesondere die Angabe des Leitfachs, des Themas der Projektarbeit, des externen Partners bzw. der externen Partner, der im Vordergrund stehenden Kompetenzen, der vorgesehenen Arten der Leistungserhebungen, der vorgesehenen Kriterien der Leistungsbewertung und des voraussichtlichen Umfangs der Aktivitäten außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit. Die einschlägigen Beratungseinrichtungen für die ergänzende Einzelberatung werden einbezogen. Aus dem Konzept geht hervor, wie durch die Projektarbeit eine spezielle Studien- und Berufsorientierung erfolgt und wie diese mit der allgemeinen Studien- und Berufsorientierung verschränkt ist.
Im Fach Ethik kann ein Seminar nur von Lehrkräften angeboten werden, die entweder die Fakultas im Fach Ethik (Erstes Staatsexamen) besitzen oder an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme für den Ethik-Unterricht in der Oberstufe (Zertifizierung in Dillingen) teilgenommen haben.

2.4 Wahl

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Wahl des Seminars grundsätzlich frei. Die Wahl eines Seminars setzt nicht voraus, dass die Schülerin oder der Schüler den grundständigen Unterricht in dem Leitfach des Seminars besucht hat. Schülerinnen und Schüler können auch ein Seminar mit einem Leitfach wählen, das dem ihres Wissenschaftspropädeutischen Seminars entspricht. Für die modernen Fremdsprachen und die Fächer Katholische Religionslehre und Evangelische Religionslehre gelten folgende Besonderheiten:

2.4.1 

Ein Seminar mit einer modernen Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.

2.4.2 

Die Leitung eines Seminars mit Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre liegt eindeutig bei der Religionslehrerin bzw. beim Religionslehrer und gewinnt von der Thematik und der Lehrkraft her ein klares Profil. Die Teilnahme am Seminar steht allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihrer Konfession oder der Teilnahme am Religionsunterricht, offen.

2.5 Projekt und externe Projekt-Partner

Kennzeichen des Projekts sind die anwendungsbezogene Projektarbeit im Team, die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren außerschulischen Partnern sowie die Förderung methodischer, sozialer und personaler Kompetenzen.
Die Leiterin bzw. der Leiter des Seminars legt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schülerinnen und Schüler fest.
Wenn im Einzelfall eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abgeschlossen werden soll, ist dafür ein Muster beim Staatsministerium anzufordern; dieses Muster ist dann zu verwenden.

2.6 Zertifikat

Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule am Ende des Ausbildungsabschnitts 12/1 ein Zertifikat nach beiliegendem Muster. In dem Zertifikat ist Folgendes zu beschreiben:

2.6.1 

Teil I:
die Studiengänge und Berufsfelder, mit denen sich die Schülerin oder der Schüler intensiv befasst hat;
die Maßnahmen der allgemeinen Studien- und Berufsorientierung, an denen die Schülerin oder der Schüler teilgenommen hat;

2.6.2 

Teil II:
das Projekt (Thema);
die Aufgaben, die die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der Projektarbeit erfüllt hat;

2.6.3 

Teil III:
die Kompetenzen, die die Schülerin oder der Schüler in besonderer Weise gezeigt hat. Hier werden die vier Kompetenzdimensionen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz gemäß ihrem Ausprägungsgrad erwähnt. Die sprachliche Differenzierung erfolgt in vier Stufen z.B. zwischen „stark ausgeprägte Methodenkompetenz“, „ausgeprägte Methodenkompetenz“ oder nur „Methodenkompetenz“; keine Erwähnung bedeutet, dass Methodenkompetenz in diesem Seminar nicht beobachtbar war. Die genannten Kompetenzdimensionen können spezifiziert werden.
Das Zertifikat darf keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt ins Berufsleben erschwert.

3. Sonstiges

3.1 Pflichtveranstaltungen

Die Seminare sind Pflichtveranstaltungen der Schule. Die Schülerinnen und Schüler genießen bei der Teilnahme an diesen schulischen Pflichtveranstaltungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich für die Ausdehnung dieses Schutzes auf Tätigkeiten außerhalb des engeren Schulbereichs ist, dass die Schule weiter gestaltenden organisatorischen Einfluss auf die externe Durchführung des Seminars hat. Dies hat die Schule bei der Kooperation mit außerschulischen Projekt-Partnern sicherzustellen.

3.2 Anordnungen, Unentgeltlichkeit und Verschwiegenheit

Die Schule hat die Schülerinnen und Schüler darüber zu belehren, dass sie während der Teilnahme an Seminarveranstaltungen bei externen Projekt-Partnern auch den Anordnungen der zuständigen Beschäftigten Folge zu leisten haben, dass sie einer dort bestehenden Hausordnung unterliegen, dass sie für ihre Tätigkeit im Rahmen der Seminare kein Entgelt fordern oder entgegennehmen dürfen und dass sie zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen der Seminare in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.

3.3 Fahrten

Für Fahrten im Rahmen der Seminare findet die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl S. 204) Anwendung.

4. Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Gymnasien. Den nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.

5. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2008 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.

Erhard
Ministerialdirektor