Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008

7. Kosten

7.1 

Für den Leihverkehr kann durch die nehmende Bibliothek eine vom jeweiligen Unterhaltsträger festzusetzende Auslagenpauschale vom Benutzer erhoben werden.

7.2 

Außergewöhnliche Kosten für umfangreiche Kopienlieferungen, zum Verbleib angeforderte Ersatzmedien etc. werden der gebenden Bibliothek auf Verlangen erstattet.