Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008

4. Überleitung in eine andere Leihverkehrsregion

4.1 

Eine Überleitung der Bestellung in eine andere Leihverkehrsregion ist auf Antrag der bestellenden Bibliothek möglich, sofern die Bestimmungen der deutschen Leihverkehrsordnung eingehalten werden. Mit dem Überleitungsvermerk bestätigt die bestellende Bibliothek die Einhaltung der Richtlinien für den deutschen Leihverkehr. Die Überleitung erfolgt durch die Bayerische Staatsbibliothek, Bayerische Leihverkehrszentrale. Bestellungen, die nach der deutschen Leihverkehrsordnung unzulässig oder auf die eigene Leihverkehrsregion beschränkt sind, dürfen nicht übergeleitet werden. Sie werden mit entsprechendem Kommentar an die bestellende Bibliothek zurück geschickt.

4.2 

Bei Nachweisen in der eigenen Region sollen Bestellungen nur dann in andere Regionen weitergeleitet werden, wenn in der eigenen Region eine angemessene Erledigung nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere für solche Medien:
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die nicht ausleihbar sind und bei denen dem Benutzer eine Einsichtnahme vor Ort nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder
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die nur einmal in der Region vorhanden (Alleinbesitz) aber nicht verfügbar sind.

4.3 

Von der Weiterleitung über die eigene Region hinaus sind ausgenommen Bestellungen
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von Medien, die bei mindestens drei Bibliotheken der eigenen Region vorhanden sind,
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von aktuellen Neuerscheinungen, sofern nicht bereits Standortnachweise aus anderen Regionen vorliegen und
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von Medien, die elementare oder rein praktische Kenntnisse vermitteln.