Inhalt

Text gilt ab: 17.07.2007

3. Mitglieder der Lehrplankommissionen

3.1 

Die Mitglieder der Lehrplankommissionen sollen fachlich und pädagogisch besonders qualifiziert sein.

3.2 

Bei der Auswahl der Mitglieder sollen nach Möglichkeit Berufserfahrung, regionale Verteilung und Geschlecht berücksichtigt werden.