Inhalt

Text gilt ab: 17.07.2007

6. Beschlussfassung

Entscheidungen werden mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Auffassung der Minderheit ist ebenso wie der gefasste Beschluss in der Ergebnisniederschrift festzuhalten.