Inhalt

Text gilt ab: 17.07.2007

1. Aufgaben der Lehrplankommissionen

Die Lehrplankommissionen haben die Aufgabe, Lehrplanentwürfe auf der Basis eines vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung vorgeschlagenen Lehrplankonzepts zu erarbeiten und Vorschläge für ihre Umsetzung zu unterbreiten. Die Mitglieder einer Lehrplankommission können auch beauftragt werden, Umsetzungshilfen zu Lehrplänen zu erstellen. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung legt die Arbeitsergebnisse der Lehrplankommissionen ggf. mit einer eigenen Stellungnahme dem Staatsministerium zur Entscheidung vor.