Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2007

3. Fördervoraussetzungen

Die Bonusprämie wird für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufträge (FuE-Aufträge) nichtöffentlicher Auftraggeber gewährt, die an einer staatlichen Fachhochschule in Bayern unter Mitwirkung von Professorinnen und/oder Professoren im Hauptamt durchgeführt werden, wenn
der FuE-Auftrag von einem Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten erteilt wurde oder
die Laufzeit des FuE-Auftrags zwei Jahre übersteigt oder
das vereinbarte Entgelt des FuE-Auftrags (ohne Umsatzsteuer) weniger als 10.000 Euro beträgt.
Das Bonusprogramm Fachhochschulen ergänzt insoweit die Förderrichtlinie „Forschungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderrichtlinie „Forschungsprämie“ vom 7. Februar 2007) für die FuE-Aufträge, die nicht mit einer Forschungsprämie gefördert werden können.
FuE-Aufträge, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, sowie FuE-Aufträge, die zeitlich unmittelbar aufeinander folgen und miteinander in engem inhaltlichem Zusammenhang stehen (langfristige Projekte) werden nur einmal gefördert.