Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2007

1. Ziel und Gegenstand der Förderung

Ziel des Bonusprogramms Fachhochschulen ist es, die Fachhochschulen durch die Gewährung von Bonusprämien zu motivieren, in verstärktem Maße anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchzuführen (Art. 2 Abs. 1 Satz 6 Halbsatz 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)) und so den Wissens- und Technologietransfer sowie die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu fördern (Art. 2 Abs. 5 Sätze 1 und 2 BayHSchG). Damit soll auch die Drittmittelfähigkeit der Fachhochschulen verbessert, der Praxisbezug der Lehre gestärkt und gleichzeitig die Wettbewerbsposition der regionalen Wirtschaft gefestigt werden.
Die Bonusprämien werden den Fachhochschulen zur Verwendung für Zwecke des Wissens- und Technologietransfers gewährt (Nr. 4.6).